Die Stimmberechtigten sind das oberste Organ der Gemeinde.
Die Gemeindeversammlung findet zwei Mal jährlich statt:
- im ersten Halbjahr, um die Rechnung zu beschliessen
- im zweiten Halbjahr, um den Voranschlag der Laufenden Rechnung und die Anlage der ordentlichen Gemeindesteuern zu beschliessen.